Gottesdienste
Gottesdienste der Seelsorgeeinheit
Iller-Weihung im Überblick
Do. | 21.1. |
18.30 Oberkirchberg/St.Ida-Haus |
Eucharistiefeier |
Fr. | 22.1. | ||
Sa. | 23.1. |
18.30 Unterkirchberg 18.30 Hüttisheim |
Eucharistiefeier Eucharistiefeier |
So. | 24.1. |
9.00 Oberkirchberg 9.00 Staig 10.45 Steinberg 10.45 Schnürpflingen |
Eucharistiefeier und Patrozinium Eucharistiefeier Eucharistiefeier Eucharistiefeier |
Mo. | 25.1. | 17.30 Unterkirchberg | Eucharistische Anbetung |
Di. | 26.1. |
8.30 Staig 18.00 Hüttisheim |
Eucharistiefeier Eucharistiefeier |
Mi. | 27.1. |
8.30 Steinberg 19.00 Unterkirchberg |
Eucharistiefeier Eucharistische Anbetung |
Do. | 28.1. | ||
Fr. | 29.1. | ||
Sa. | 30.1. | ||
So. | 31.1. |
10.45 Oberkirchberg 18.00 Unterkirchberg |
Eucharistiefeier mit Ministrantenaufnahme Langschläfergottesdienst |
Der Streaming-Gottesdienst am 24.01. aus der Kirche in Schnürpflingen kann unter www.maria-schnuerpflingen –
YouTube Kanal: Kirchengemeinde Schnuerpflingen - live mitgefeiert werden.
Liebe Gottesdienstbesucher,
beim Besuch der Gottesdienste können Sie gerne einen Zettel mit Ihrem Vor- und Zunamen und Telefonnummer mitbringen.
Eine weitere Möglichkeit ist die, dass Sie vor Beginn des Gottesdienstes in eine Liste aufgenommen werden.
Eine Voranmeldung in den Pfarrbüros entfällt somit.
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten!
Ihre Kirchengemeinden
Liebe Gottesdienstbesucher,
Aufgrund unserer momentanen Situation müssen wir bei Beisetzungen folgende Maßnahmen beachten:
- Die Beisetzungen halten wir auf dem Friedhof, im Freien.
- Tragen Sie bitte warme Kleidung oder bringen Sie gerne eine warme Decke und Regenschirm mit.
- Definierte Obergrenze im Außenbereich (Stand: 31.10.2020): 100 Personen
- Mundschutz: Empfehlung
- Mundschutz in Schnürpflingen: - Pflicht, laut Anordnung der örtlichen Kommune
- Bei der momentan landesweiten Pandemiestufe 3 ist ein zuvor erstelltes schriftliches Hygienekonzept erforderlich. Im Hygienekonzept ist durch den Betreiber des Friedhofs oder anderen Einrichtung darzustellen, wie die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO einschließlich der Abstandsregel nach § 2 CoronaVO und die sich hieraus ergebende Begrenzung der Teilnehmerzahl umgesetzt werden.
Der Betreiber des Friedhofs oder der anderen Einrichtung stellt das Hygienekonzept den Beteiligten vorab zur Verfügung. Ein Bediensteter des Friedhofträgers oder der vom Friedhofsträger mit der Durchführung und Beaufsichtigung der Bestattung beauftragte Bestatter weist die Teilnehmer in geeigneter Weise auf die Inhalte und die Erforderlichkeit der Einhaltung des Hygienekonzepts hin.
Damit ist auch der Betreiber des Friedhofes oder der anderen Einrichtung für die Erfassung der Teilnehmer und das Hygienekonzept verantwortlich.
Herzlichen Dank, an alle selbstlosen Helferinnen und Helfern bei unseren Gottesdiensten.
Ohne deren Mitwirken wäre uns die Feier der Gottesdienste momentan nicht möglich!
Mit der Bitte um Ihr Verständnis und dem Wunsch um Gesundheit, für alle Menschen!
Ihr Pfarrer Jochen Boos